Ich berücksichtige bei meiner Arbeit selbstverständlich die geltenden Mindestanforderungen zur Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherfragen: Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019, 2. Auflage) und orientiere mich an aktuellen Forschungserkenntnissen.