Ich erstelle Gutachten und Stellungnahmen zu allen Fragestellungen aus dem Familienrecht. Dabei gehe ich - je nach Auftrag und familiären Gegebenheiten - entscheidungsorientiert oder einvernehmensorientiert (gemäß §163 FamFG) vor.

Bei der Erstellung meiner Gutachten
  • ist mir der Respekt gegenüber allen Beteiligten und die Sensibilität gegenüber Eingriffen in den Kernbereich der Familie besonders wichtig,
  • steht die Kindeswohlorientierung und damit die Minimierung der Belastung der Kinder durch die Begutachtung im Vordergrund,
  • halte ich mich an die Kriterien der Wissenschaftlichkeit, Transparenz, Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit,
  • sind für mich stetige Weiterbildung, regelmäßige Supervision und fachkollegialer Austausch von grundlegender Bedeutung.
Ich berücksichtige bei meiner Arbeit die geltenden Mindestanforderungen zur Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherfragen: Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019, 2. Auflage) und orientiere mich an aktuellen Forschungserkenntnissen.