RECHTSPSYCHOLOGISCHE PRAXIS

RECHTSPSYCHOLOGISCHE PRAXIS

Als Sachverständige für forensische Psychologie erstelle ich im Auftrag von Gerichten Gutachten und Stellungnahmen zu allen Fragestellungen aus dem Familienrecht. Dabei gehe ich - je nach Auftrag und familiären Gegebenheiten - entscheidungsorientiert oder einvernehmensorientiert (gemäß §163 FamFG) vor.

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